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Karlheinz Heiss
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aktualisiert am 14.11.2023
bearbeitet: Titel
„Aufarbeitung. So nicht!“ „Aufarbeitung. So nicht!“ Vortrag Vortrag
Klappentext: Lässt sich das Verhalten von Bischöfen im Umgang mit Sexuellem Missbrauch qualifizieren? Dieser Frage ging das Mainzer Gutachten vom März 2023 nach. Die Autoren legten Kriterien fest und bejahten das „Versagen“ der Bischöfe. Karlheinz Heiss verwendet in seinem ersten Buch über das Versagen der Rottenburger Bischöfe diesen Kriterienkatalog und wendet ihn auf die Amtszeit von Bischof Carl Joseph Leiprecht an. Sein Fazit: Leiprechts Versagen zeigt sich beispielsweise in der „Einflussnahme auf justizielles Vorgehen und Überlegungen zur Beeinflussung der Presse“. Außerdem ist die Empathielosigkeit Betroffenen gegenüber deutlich spürbar. Heiss fragt nach der Aktenlage, bietet Beispiele für Missbrauch in der Geschichte und stellt die Frage, ob Einrichtungen und Straßen heute noch nach Leiprecht benannt werden dürfen.
Ein Priester aus der Diözese schrieb mir, er sei entsetzt, "wie das auch in unserer Diözese immer noch gehandhabt wird, wenn es um die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Kirche geht." TRANSPARENZ? - Fehlanzeige! Die Anfrage ging an das Büro des Generalvikars Dr. Stroppel und an die Vorsitzende des Betroffenenbeirats Frau Johanna Beck. Antwort? - Keine.  Mit Transparenz hat das nichts zu tun, sondern mit „mauern“. Aber letztendlich profitiert doch niemand von dieser Haltung. Selbst die von der Diözese neu eingesetzte Aufarbeitungskommission bemängelt in ihrem Bericht über ihre erste Sitzung das Verfahren: Unter https://ak.drs.de ist zu lesen: „Die Kommissionsmitglieder stellen einstimmig fest: Die Aufarbeitungskommission hätte erwartet, dass Betroffenenvertreter bei der Erarbeitung des Bischofsschreibens an Betroffene zur Konstituierung eines Betroffenenbeirats einbezogen worden wären.“ Statt dessen war die Ablehnung einer Mitwirkung vorprogrammiert. Das spiegelt auch die Feststellung eines Betroffenen:  „Anfang Januar bekam ich ja auch so ein „Bewerbungsschreiben“ mit vielen Fragen. Einige Seiten mussten da beantwortet werden, die ich nicht passend und überhaupt nicht angenehm empfunden habe. Damals dachte ich, wie kann man auf dieser Fragebogen-Basis Leute für die bekannte Sache gewinnen. Die Ausführungen und die Betrachtung des Fragebogens waren für mich u.a. der Auslöser einer Absage an den Absender.“  Der Kölner Landgerichtspräsident Roland Ketterle brachte es auf den Punkt: „Dass die Institution, aus der ein Täter kommt, anhand ihrer eigenen Akten ermittelt, sodann den Richter stellt und auch noch über die Entschädigung mitbestimmt - einen solchen ‚In-sich-Prozess‘ gibt es in der Staatlichen Ordnung nicht“. Und den sollte es vor allem in der Aufarbeitung des Missbrauchs auch nicht geben. Wann endlich kommt dies auch bei unserer Kirchenleitung an?  Unter der Überschrift „Manchmal reicht der Blick auf das „Original“ hatte ich diese Notiz über die Bildung des Betroffenenbeirats geschrieben: 14,80 €  9,00 €   15,80 €  Schutzgebühr: 5 € Bischof beruft Mitglieder des  Betroffenenbeirat - und verletzt die Rahmenordnung von 2020    Am 5. Mai 2022 gab es eine Pressemeldung der Diözese mit dieser Überschrift. Die ganze Pressenotiz ist zu finden unter https://www.drs.de/ansicht/artikel/bischof-beruft-mitglieder-des-betroffenenbeirats.html  Ein Fortschritt, gar der Erfolg der langen Bemühungen der Betroffenen? Abgesehen davon, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis die 5 Männer und 2 Frauen berufen wurden, stellen sich natürlich Fragen zum Verfahren selbst.  •	Warum wollte sich die Diözese nicht an den Inhalt der gemeinsam verabschiedeten Rahmenordnung halten, bei der unter 1.2. eine öffentliche Ausschreibung vorgesehen ist?   •	Wurden stattdessen alle 171 Betroffene angeschrieben?  •	Wieviel haben sich gemeldet?  •	Gab es eine Wahl?  •	Eine Quote?  •	Wenn es keine Wahl gab, nach welchen Kriterien hat der Bischof ausgewählt?  •	Wurde die Betroffeneninitiative Südwest mit in die Auswahl eingebunden?  Darüber steht nichts in der Presseerklärung, deshalb wird es  eine Nachfrage bei der Diözese geben.  Mal sehen, wie transparent die Entscheidung gemacht wird!   Akten, Akten, Akten! Die Aufarbeitung des Missbrauchs in der Katholischen Kirche hat sehr viel mit den Möglichkeiten zu tun, auf  ein gesichertes Aktenmaterial zurückzugreifen.  Insbesondere, wenn es um Zeiträume geht, die sich mit persönlichen Gesprächen und Befragungen nicht  mehr aufschließen lassen. Auch die Akteneinsicht von Betroffenen ist eine Forderung, die  zurecht besteht, aber meist an der kirchlichen Praxis des bischöflichen Geheimarchivs scheitert. Da dieses Problem wieder bei der Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts der Aufarbeitungs- kommission in Trier deutlich erkennbar wurde, will ich auf eine Veranstaltung im Juni 2022 hinweisen, bei der es um eben den Umgang mit den Akten ging. Die zitierten Zeilen stammen aus katholisch.de: „Gleich zu Beginn der Veranstaltung startete der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci,  mit einem Paukenschlag: Er forderte einen Neustart bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Sie müsse  verbindlicher und zügiger erfolgen, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Berlin. Dabei sei auch die Politik  gefragt. Die Möglichkeit der Akteneinsicht müsse verbessert werden, es dürfe keine weiteren Akten der "Brüder im Nebel"  geben, so Castellucci unter Bezugnahme auf den Titel eines persönlich geführten Ordners des früheren und  inzwischen verstorbenen Kölner Kardinals Joachim Meisner, den die Verantwortlichen seinerzeit bei den  Untersuchungen für ein Gutachten im Auftrag des Erzbistums fanden. Darin waren Geistliche aufgeführt, die  Missbrauch begangen haben. Der SPD-Abgeordnete warb zudem erneut dafür, das Amt des Missbrauchsbeauftragten sowie der unabhängigen  Aufarbeitungskommission gesetzlich zu verankern. Die bisherige Konstruktion sei "zu schwach", das Amt und  die Kommission verfügten über zu wenige Rechte. Castellucci war einer der Vertreter aus der Politik, die am Donnerstag zur Tagung mit dem Titel "Aufarbeitung,  Akten, Archive - Zum Umgang mit sensiblen Dokumenten" eingeladen waren. Als Veranstalter hatte die 2016  eingesetzte unabhängige Aufarbeitungskommission gegen sexuellen Missbrauch auch Experten aus  Wissenschaft sowie Betroffene eingeladen. Fast einvernehmlich sprachen sie diese für einen besseren Zugang zu Archiven aus. Ein Einblick werde mit  juristischen Begründungen verwehrt, deren Berechtigung oft nicht nachvollziehbar sei, sagte etwa der Münchner  Sozialpsychologe Heiner Keupp, der auch in der Aufarbeitungskommission sitzt. Hier sei ein Paradigmenwechsel  nötig. Der Sprecher des Eckigen Tisches, Matthias Katsch - ebenfalls Mitglied der Aufarbeitungskommission -,  betonte, es dürfe nicht sein, dass Akten nicht systematisch aufbewahrt würden. Es müsse "gesicherte Rechte für  Betroffene geben, dass Akten so lange erhalten bleiben, wie sie notwendig sind". Vertreter aus der Schweiz wie die Archivarin Barbara Studer Immenhauser vom Staatsarchiv Kanton Bern führten  aus, dass dort in einem längeren Prozess und unter Beteiligung der Bevölkerung eine leichtere Einsicht in Akten  erreicht wurde.  Der Philologe Terence McKierman erläuterte, wie es zur Gründung der Plattform BishopAccountability.org kam.  Auf der US-amerikanischen Website sind vor allem kircheninterne Akten- und Datenmaterialien zum sexuellen  Missbrauch in der katholischen Kirche publiziert.“ Wer sieht, wie das Wirken des „hochverdienten“ Erzbischofs Stehle jetzt beurteilt wird, kann sich auch vorstellen,  warum Menschen im Umfeld so darauf bedacht sind, diese Menschen zu schützen. Zuviel an eigener Identität  steht mit einer realistischen Sichtweise auf die Emminenzen auf dem Spiel. Und noch ein Gedanke: es wurden  bislang nur Akten ab 1945 untersucht. Was also, wenn sichtbar wird, dass das Thema Missbrauch auch in Akten  vor 1945 dokumentiert wurde. Dann könnte der kurz vor der Seligsprechung stehende Bischof Sproll auf einmal  eine negative Schlagseite bekommen. So wie sich jetzt der Verdacht auftut, dass Bischof Moser den Ludwigsburger  Pfarrer Metzler ins Exil nach Guatemala geschickt hat, um ihn einige Jahre später in Metzingen einzusetzen.  Diese Dinge gehören dringend aufgearbeitet. Bislang entzieht sich das Bistum einer unabhängigen Untersuchung in Form eine Studie, wie sie andere Diözesen gemacht haben. Aber letztendlich wird doch alles herauskommen,  gemäß dem schönen Satz: „Die Sonne bringt es an den Tag.“    Wann folgt die zweite Katastrophe? Alle, die sich vom Synodalen Weg eine echte Neuorientierung der Katholischen Kirche hin zu den Werten unserer Gesellschaft erhofft hatten, wurden gestern eines Besseren belehrt. Das erste Synodenpapier, das sich mit der Sexualmoral beschäftigt hat und unter der Überschrift „Leben in gelingenden Beziehungen - Grundlinien einer erneuerten Sexualethik" nun in zweiter Lesung hätte beschlossen werden sollen, scheiterte am Votum der Bischöfe. Interessant ist der Blick auf das Abstimmungsverhalten. (Die Zahlen stammen aus einer Veröffentlichung von katholisch.de)  62 Bischöfe waren vor Ort, nur 57 gaben ihre Stimme ab. Da fragt man sich, warum 5 ihrer Stimme keinen Ausdruck verleihen wollten oder konnten. Wahlaufruf zu den Bundestagswahlen veröffentlichen und dann bei einer historischen Wahl nicht mitwählen. Geht eigentlich gar nicht! 3 Bischöfe enthielten sich der Stimme. Vermutlich konnten sie bei manchen Dingen mitgehen, bei anderen wiederum nicht. 22 Bischöfe stimmten gegen das Papier, 31 sprachen sich für die Weiterentwicklung der katholischen Sexuallehre aus.   Bitter für den Synodalen Weg, noch bitterer für alle Katholik:innen, die sich Hoffnung gemacht haben. Wie unser Rottenburger Bischof abgestimmt, weiß ich (noch) nicht. Spannend wäre es auf alle Fälle. Und ich gebe zu, ich habe da auch eine Vermutung!
Mitglied der Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten
das Kleingedruckte das Kleingedruckte
Hinweis auf k-punkt-rottenburg.de : Zitat: „Kein begründeter Verdacht wird vertuscht, und jeder Täter wurde und wird zur Rechenschaft gezogen, bestraft, aus der Pastoral herausgenommen und vom Dienst suspendiert.“, Bischof Fürst Daran wird zu messen sein!
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Auszüge aus „Aufarbeitung. So nicht!“ Auszüge aus „Aufarbeitung. So nicht!“ „Schwarze Pädagogik“ „Schwarze Pädagogik“
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Hinweis auf k-punkt-rottenburg.de: Zitat: „Kein begründeter Verdacht wird vertuscht, und jeder Täter wurde und wird zur Rechenschaft gezogen, bestraft, aus der Pastoral herausgenommen und vom Dienst suspendiert.“, Bischof Fürst Daran wird zu messen sein!
Klappentext: Lässt sich das Verhalten von Bischöfen im Umgang mit Sexuellem Missbrauch qualifizieren? Dieser Frage ging das Mainzer Gutachten vom März 2023 nach. Die Autoren legten Kriterien fest und bejahten das „Versagen“ der Bischöfe. Karlheinz Heiss verwendet in seinem ersten Buch über das Versagen der Rottenburger Bischöfe diesen Kriterienkatalog und wendet ihn auf die Amtszeit von Bischof Carl Joseph Leiprecht an. Sein Fazit: Leiprechts Versagen zeigt sich beispielsweise in der „Einflussnahme auf justizielles Vorgehen und Überlegungen zur Beeinflussung der Presse“. Außerdem ist die Empathielosigkeit Betroffenen gegenüber deutlich spürbar. Heiss fragt nach der Aktenlage, bietet Beispiele für Missbrauch in der Geschichte und stellt die Frage, ob Einrichtungen und Straßen heute noch nach Leiprecht benannt werden dürfen.