© Karlheinz Heiss
Karlheinz Heiss
„Aufarbeitung. So nicht!“
Informationen zum Umgang mit Aufarbeitung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Auszüge aus:
Hoffnung auf eine Aufarbeitung? Seitdem im Jahr 2003 die Kommission sexueller Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ihre Arbeit aufgenommen hat, sind viele Details ans Licht gekommen, die uns Katholik:innen sehr schmerzen und auch ein Stück weit wütend machen. Unsere Kirche, mit der wir uns so verbunden fühlen, steht am Pranger. Körperliche, sexuelle und spirituelle Gewalt sind in ihr passiert, von Klerikern, die sich einer besonderen Herausforderung an ihr Handeln bewusst sein hätten müssen. Zugleich spürten wir seit 2003 eine Art Schockstarre bezüglich des Aufarbeitens. Natürlich schmerzt es auch Bischof und Diözesanleitung, dass solche Dinge in der Katholischen Kirche und manchmal sogar im Namen der Katholischen Kirche geschehen sind. Bitter: So viele gläubige, engagierte Menschen haben mittlerweile die Kirche verlassen, weil sie sich nicht gemein machen wollen mit den Taten und den Tätern. Aber auch, weil sie nicht begreifen, dass die Aufarbeitung so kläglich dahindümpelt bzw. nicht den erhofften Vertrauensrückgewinn erreichen kann. Offenkundig wird das Agieren der Bistumsspitze in einem „Fall“, den selbst die derzeitige Vorsitzende Dr.in Stolz im Rückblick als problematisch einstuft. Es ist zu befürchten, dass so nicht nur in diesem einen Fall gehandelt wurde, sondern allgemeiner Usus war. Brisant ist die Täteroffenbarung um den Pfarrer W. E. vor allem deshalb, weil es sich nicht wie sonst um Vermut- ungen handelt oder um Beschuldigungen, deren Plausibilität (für die Betroffenen oft leidvoll) geprüft werden muss. W. E. ist geständig, und der Umgang der Bistumsleitung mit ihm öffnet den ganzen Fragenkatalog um Vertuschung durch Verschickung, um Kommunikationsstrategien und damit auch um die Frage nach Recht und Moral. Wir haben Anspruch auf moralisches Handeln Versagen beim „Fall“ und bei der Aufarbeitungskommission Moral sticht Recht - das hört sich nach Kartenspiel an, stimmt. Es steht für das Dahinter-Liegende und bringt das ganze Elend des Missbrauchs auf den Punkt. Die Bischöfe haben sich immer wieder auf das Recht zurückgezogen, und dabei ganz bewusst verschleiert, dass das eigentliche Anliegen der Kirche immer die Moral war und noch ist, wie man unschwer an der jahrhundertelangen Knebelung der Gläubigen bezüglich ihrer gelebten Sexualität gut sehen kann. Die Kirchen haben es sogar geschafft, ihre Moral in Gesetzestexte zu gießen und ebenso jahrhundertelang vom Staat einfordern zu lassen. Wo ist beim „Fall“ das Recht, und wo die Moral? Rein rechtlich waren die Missbrauchstaten verjährt, moralisch betrachtet hat Bischof Dr. Fürst falsch gehandelt, weil er den geständigen Täter W. E. nicht suspendiert, sondern in seiner Pfarrgemeinde im Ausland belassen hat. die Deutsche Bischofskonferenz, die für den Auslandseinsatz zuständig ist, nicht über das Geständnis des W. E. informiert hat die Kirchengemeinde, in der W. E. im Jahr 2009 nach seiner Rückkehr aus dem Ausland eingesetzt wurde, nicht darüber informiert hat, dass er sich schon 2005 als pädophiler Täter geoutet hat Alle drei aufgeführten Sachverhalte mögen rein rechtlich für den Bischof kein Problem sein, moralisch betrachtet hat er billigend in Kauf genommen, dass der geständige Täter sich wieder Kindern und Jugendlichen nähern konnte. Er hätte anders reagieren müssen und, so auch Frau Dr. Stolz im Interview, reagieren sollen. Wie steht es bei der Aufarbeitungskommission mit Recht und Moral? Auch hier: Rein rechtlich mag die Besetzung in Ordnung sein, und ich zweifle nicht an der Integrität der Personen. Trotzdem: Moralisch betrachtet ist es nicht in Ordnung, die beiden Betroffenen selbst zu bestimmen, weil die erforderliche Einrichtung eines Betroffenenbeirats bis heute nicht umgesetzt ist ist es unseriös, die Öffentlichkeit im Glauben zu lassen, die Benennung der Expert:innen für das Gremium sei von der Staatsregierung erfolgt, obwohl der Bischof aus einer Liste die drei Mitglieder ausgesucht hat ist es gegen den Geist der Schaffung einer Aufarbeitungskommission, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder in bischöflichen Diensten oder in sehr großer Nähe zu ihm stehen ist es bedenklich, wenn die Aufarbeitung bezüglich der Kommission sexueller Missbrauch von Menschen gemacht werden soll, die selbst in dieser Kommission mitarbeiten ist es paradox, diese Verquickung der Kommissionen öffentlich zu feiern ist es verwerflich, die Kontrolle über die Personalakten im Geheimarchiv per Norm an das Placet des Bischofs zu koppeln. Bei diesen Dingen regiert nicht einmal mehr das sonst so gerne propagierte „Nicht-den-Anschein-erwecken“, es kommt bei näherem Hinsehen einfach nur plump daher. Vermutlich mit dem Hintergedanken, dass damit der Form genüge getan ist. Letztendlich ist dies auch bischöflicher Missbrauch derer, die er zur Mitarbeit ein- geladen hat. Ich befürchte, dass der Gedanke der Loyalität zum Arbeitgeber Bischof und das Gefühl der Solidarität mit der Katholischen Kirche so stark ist, dass die Integrität letztendlich gefährdet ist. Wieviel Haltung wird den Mitgliedern abverlangt, sich nicht dem Versuch des „Übersehens“ auszusetzen. Das geht schon damit los, dass die Frage nach der Vollständigkeit gestellt werden muss. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass zu Zeiten Bischof Mosers sämtliche Vermerke aus den Personalakten entfernt wurden, natürlich auch diejenigen, die eine Beschuldigung wegen Missbrauch beinhalten. Auch wenn die Akten gesäubert wären - sicher lassen sich Spuren finden. Das Seligsprechungsverfahren für Bischof Sproll musste das Gerücht ausräumen, dass er eine uneheliche Tochter habe. Wo dieses Gerücht dokumentiert ist, da sind auch weitere Gerüchte, auch die über eventuellen Grenzverletzungen aufzufinden. Eine Frage, die mich ebenfalls sehr beschäftigt, ist die nach der Handlungsweise von Bischof Dr. Fürst. Mit der Bestellung der Kommission tut er sich nichts Gutes. Er wird dafür angegriffen, und wenn es auch nur von mir wäre. Das Umfeld beschreibt Bischof Dr. Fürst als intellektuellen, Dinge und Sachen gut analysierenden und durch- dringenden Menschen. Warum also begibt er sich mit der Aufarbeitung in die offene Kritik? Und warum setzt er die Kommissionsmitglieder ebenfalls der Kritik aus. Sie haben sich bereitgefunden, mitzuwirken und es mag ihnen geschmeichelt haben, vom Bischof gefragt worden zu sein. Sie haben ihren Namen dafür hergegeben und damit setzen sie ihren guten Namen, ihre Reputation aufs Spiel. Um im Spekulieren über den „Fall“ zu bleiben. Es muss Bischof Dr. Fürst auch weiterhin ein Anliegen sein, dass sein Verhalten dabei nicht in der ganzen Breite ans Licht kommt. Deshalb kein Zugang zu den Personalakten ohne Einverständnis des Bischofs, deshalb die Überzahl der „bischofsnahen“ Mitglieder, deshalb das Loblied auf die Überschneidung mit der Kommission sexueller Missbrauch. Wenn ich darüber spekulieren kann, dann können das auch andere.
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Die Aufarbeitungskommission der Diözese veröffentlicht ihre Ergebnisse unter: https://ak.drs.de
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„Aufarbeitung. So nicht!“
Informationen zum Umgang mit Aufarbeitung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
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Hoffnung auf eine Aufarbeitung? Seitdem im Jahr 2003 die Kommission sexueller Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ihre Arbeit aufgenommen hat, sind viele Details ans Licht gekommen, die uns Katholik:innen sehr schmerzen und auch ein Stück weit wütend machen. Unsere Kirche, mit der wir uns so verbunden fühlen, steht am Pranger. Körperliche, sexuelle und spirituelle Gewalt sind in ihr passiert, von Klerikern, die sich einer besonderen Herausforderung an ihr Handeln bewusst sein hätten müssen. Zugleich spürten wir seit 2003 eine Art Schockstarre bezüglich des Aufarbeitens. Natürlich schmerzt es auch Bischof und Diözesanleitung, dass solche Dinge in der Katholischen Kirche und manchmal sogar im Namen der Katholischen Kirche geschehen sind. Bitter: So viele gläubige, engagierte Menschen haben mittlerweile die Kirche verlassen, weil sie sich nicht gemein machen wollen mit den Taten und den Tätern. Aber auch, weil sie nicht begreifen, dass die Aufarbeitung so kläglich dahindümpelt bzw. nicht den erhofften Vertrauensrückgewinn erreichen kann. Offenkundig wird das Agieren der Bistumsspitze in einem „Fall“, den selbst die derzeitige Vorsitzende Dr.in Stolz im Rückblick als problematisch einstuft. Es ist zu befürchten, dass so nicht nur in diesem einen Fall gehandelt wurde, sondern allgemeiner Usus war. Brisant ist die Täteroffenbarung um den Pfarrer W. E. vor allem deshalb, weil es sich nicht wie sonst um Vermutungen handelt oder um Beschuldigungen, deren Plausibilität (für die Betroffenen oft leidvoll) geprüft werden muss. W. E. ist geständig, und der Umgang der Bistumsleitung mit ihm öffnet den ganzen Fragenkatalog um Vertuschung durch Verschickung, um Kommunikationsstrategien und damit auch um die Frage nach Recht und Moral. Wir haben Anspruch auf moralisches Handeln Versagen beim „Fall“ und bei der Aufarbeitungskommission Moral sticht Recht - das hört sich nach Kartenspiel an, stimmt. Es steht für das Dahinter-Liegende und bringt das ganze Elend des Missbrauchs auf den Punkt. Die Bischöfe haben sich immer wieder auf das Recht zurückgezogen, und dabei ganz bewusst verschleiert, dass das eigentliche Anliegen der Kirche immer die Moral war und noch ist, wie man unschwer an der jahrhundertelangen Knebelung der Gläubigen bezüglich ihrer gelebten Sexualität gut sehen kann. Die Kirchen haben es sogar geschafft, ihre Moral in Gesetzestexte zu gießen und ebenso jahrhundertelang vom Staat einfordern zu lassen. Wo ist beim „Fall“ das Recht, und wo die Moral? Rein rechtlich waren die Missbrauchstaten verjährt, moralisch betrachtet hat Bischof Dr. Fürst falsch gehandelt, weil er den geständigen Täter W. E. nicht suspendiert, sondern in seiner Pfarrgemeinde im Ausland belassen hat. die Deutsche Bischofskonferenz, die für den Auslandseinsatz zuständig ist, nicht über das Geständnis des W. E. informiert hat die Kirchengemeinde, in der W. E. im Jahr 2009 nach seiner Rückkehr aus dem Ausland eingesetzt wurde, nicht darüber informiert hat, dass er sich schon 2005 als pädophiler Täter geoutet hat Alle drei aufgeführten Sachverhalte mögen rein rechtlich für den Bischof kein Problem sein, moralisch betrachtet hat er billigend in Kauf genommen, dass der geständige Täter sich wieder Kindern und Jugendlichen nähern konnte. Er hätte anders reagieren müssen und, so auch Frau Dr. Stolz im Interview, reagieren sollen. Wie steht es bei der Aufarbeitungskommission mit Recht und Moral? Auch hier: Rein rechtlich mag die Besetzung in Ordnung sein, und ich zweifle nicht an der Integrität der Personen. Trotzdem: Moralisch betrachtet ist es nicht in Ordnung, die beiden Betroffenen selbst zu bestimmen, weil die erforderliche Einrichtung eines Betroffenenbeirats bis heute nicht umgesetzt ist ist es unseriös, die Öffentlichkeit im Glauben zu lassen, die Benennung der Expert:innen für das Gremium sei von der Staatsregierung erfolgt, obwohl der Bischof aus einer Liste die drei Mitglieder ausgesucht hat ist es gegen den Geist der Schaffung einer Aufarbeitungskommission, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder in bischöflichen Diensten oder in sehr großer Nähe zu ihm stehen ist es bedenklich, wenn die Aufarbeitung bezüglich der Kommission sexueller Missbrauch von Menschen gemacht werden soll, die selbst in dieser Kommission mitarbeiten ist es paradox, diese Verquickung der Kommissionen öffentlich zu feiern ist es verwerflich, die Kontrolle über die Personalakten im eheimarchiv per Norm an das Placet des Bischofs zu koppeln. Bei diesen Dingen regiert nicht einmal mehr das sonst so gerne propagierte „Nicht-den-Anschein-erwecken“, es kommt bei näherem Hinsehen einfach nur plump daher. Vermutlich mit dem Hintergedanken, dass damit der Form genüge getan ist. Letztendlich ist dies auch bischöflicher Missbrauch derer, die er zur Mitarbeit eingeladen hat. Ich befürchte, dass der Gedanke der Loyalität zum Arbeitgeber Bischof und das Gefühl der Solidarität mit der Katholischen Kirche so stark ist, dass die Integrität letztendlich gefährdet ist. Wieviel Haltung wird den Mitgliedern abverlangt, sich nicht dem Versuch des „Übersehens“ auszusetzen. Das geht schon damit los, dass die Frage nach der Vollständigkeit gestellt werden muss. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass zu Zeiten Bischof Mosers sämtliche Vermerke aus den Personalakten entfernt wurden, natürlich auch diejenigen, die eine Beschuldigung wegen Missbrauch beinhalten. Auch wenn die Akten gesäubert wären - sicher lassen sich Spuren finden. Das Seligsprechungsverfahren für Bischof Sproll musste das Gerücht ausräumen, dass er eine uneheliche Tochter habe. Wo dieses Gerücht dokumentiert ist, da sind auch weitere Gerüchte, auch die über eventuellen Grenzverletzungen aufzufinden. Eine Frage, die mich ebenfalls sehr beschäftigt, ist die nach der Handlungsweise von Bischof Dr. Fürst. Mit der Bestellung der Kommission tut er sich nichts Gutes. Er wird dafür angegriffen, und wenn es auch nur von mir wäre. Das Umfeld beschreibt Bischof Dr. Fürst als intellektuellen, Dinge und Sachen gut analysierenden und durchdringenden Menschen. Warum also begibt er sich mit der Aufarbeitung in die offene Kritik? Und warum setzt er die Kommissionsmitglieder ebenfalls der Kritik aus. Sie haben sich bereitgefunden, mitzuwirken und es mag ihnen geschmeichelt haben, vom Bischof gefragt worden zu sein. Sie haben ihren Namen dafür hergegeben und damit setzen sie ihren guten Namen, ihre Reputation aufs Spiel. Um im Spekulieren über den „Fall“ zu bleiben. Es muss Bischof Dr. Fürst auch weiterhin ein Anliegen sein, dass sein Verhalten dabei nicht in der ganzen Breite ans Licht kommt. Deshalb kein Zugang zu den Personalakten ohne Einverständnis des Bischofs, deshalb die Überzahl der „bischofsnahen“ Mitglieder, deshalb das Loblied auf die Überschneidung mit der Kommission sexueller Missbrauch. Wenn ich darüber spekulieren kann, dann können das auch andere.
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Die Aufarbeitungskommission der Diözese veröffentlicht ihre Ergebnisse unter: https://ak.drs.de