© Karlheinz Heiss
Karlheinz Heiss
Schwarze Pädagogik
Gewalterfahrungen in katholischen Knabenseminaren und Knabenkonvikten
Auszug aus:
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Wahrheit finden Unsere eigene Wahrheit ist wie ein Erntedankaltar: Ausgegraben, gepflückt, gewaschen, vielfarbig, importiert und angesiedelt oder heimisch, gut riechend oder neutral sind die Früchte, mit denen wir die Altarstufen liebevoll drapieren. Wir merken im gesellschaftlichen wie auch im theologischen Diskurs, wie wir krampfhaft unseren Wahrheitsaltar vor anderen Sichtweisen oder neuen Ideen, vor anderen Wahrheiten schützen. Psychologisch betrachtet mag das sinnvoll und nachvollziehbar sein, problematisch wird es, wenn sich Wahrheiten diametral entgegenstehen und aufeinanderprallen. Wie kommen wir zur Wahrheit? Was ist Wahrheit? So bin ich in das Buch eingestiegen und habe über den Umweg „Plausibilität“ versucht, die Wahrheit(en) in Joseph Hobens Buch zu bestätigen. Trotz Plausibilität bleibt ein „Glaubens“-Rest, wenn wir Jemandem zuhören, wenn wir „wahr“-nehmen, was unser Gegenüber sagt. Wir können das für wahr erachten und glauben, dass es wahr ist oder eben nicht. Die Arbeit einer Wahrheitskommission bewegt sich also auf einem problematischen, vielleicht sogar verminten Grund. Wie eine Wahrheitskommission arbeitet Mir wäre im kirchlichen Umfeld bislang nicht bekannt, dass eine Wahrheitskommission gearbeitet hätte. Im gesellschaftlich-politischen Bereich ist durch den Tod von Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu die Wahrheitskommission in Südafrika wieder ins Bewusstsein gerückt und insbesondere Bilder, bei denen ein in sich zusammengefallener Vorsitzender Tutu zu sehen ist. Man kann förmlich spüren, wie ihn das Erzählte in den Boden drückt. Lea Massow hat über Wahrheits- und Versöhnungskommissionen geschrieben. Sie führt uns ein in die Arbeitsweise. „Opfer haben oft das dringende Bedürfnis, ihre Geschichte zu erzählen und von der Öffentlichkeit gehört zu werden. Dies ist besonders wichtig, wenn das eigene Schicksal bisher ausgeblendet oder totgeschwiegen wurde. Dass ihm zugehört wird, ist eine Wertschätzung des Opfers und seiner Erfahrungen und trägt zu seiner Rehabilitation bei. Der Vorgang der öffentlichen Anhörungen bietet den Opfern eine Plattform, ihre Geschichte ununterbrochen darzustellen. Um möglichst viele Informationen zu sammeln, fordern die Wahrheitskommissionen oft eine Schilderung in genauen Einzelheiten. Dies kann Druck auf das Opfer ausüben, der Ärger wiederaufleben lässt und zuposttraumatischem Stress führt. Zu beachten ist, dass jedes Opfer auf die Anhörung vor einer Wahrheitskommission unterschiedlich reagiert und sie deshalb keinesfalls eine einheitliche psychotherapeutische Maßnahme für alle Opfer darstellt. Zu einer wünschenswerten psychotherapeutischen Begleitung der Opfer durch die Kommission gab es bisher nur wenige Ansätze. Wichtiges Stichwort hier: Öffentlichkeit. Es wird nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt, es werden keine Akten angefertigt, die im Geheimarchiv verschwinden. Nachfragen dient nicht unterschwellig der Rechtfertigung der eigenen Person oder der Institution. Das Leiden ist öffentlich. „Zuhören verhilft dem Anderen erst zum Sprechen. Der Zuhörer ist ein Resonanzraum, in dem der Andere sich freiredet. So kann das Zuhören heilend sein. Die verantwortliche Haltung des Zuhörers gegenüber dem Anderen drückt sich in Geduld aus.“ Auch wenn es manchmal zur Qual wird. Die Besetzung der Kommission „Die Kommission sollte möglichst viele verschiedene persönliche Hintergründe mitbringen. Insbesondere wenn die früheren Konfliktlinien entlang ethnischen Gruppenzugehörigkeiten liefen, ist es für die Akzeptanz durch die Bevölkerung wichtig, dass Zugehörige jeder Gruppe vertreten sind.“ Heruntergebrochen auf eine Wahrheitskommission in unserer Diözese hieße das: Betroffene und Vertreter:innen der Institution Katholische Kirche, paritätisch besetzt. Notwendig sind nach Massow außerdem Mitarbeitende, die „die Arbeit der Kommission bei der Bevölkerung bekannt machen, Recherchen anstellen, Betroffene ausfindig machen und die Anhörungen vorbereiten.“ In diese Vorbereitungsphase ragen kirchenrechtlich und persönlichkeitsrechtlich heikle Frage hinein: wie kann mit namentlich aufgeführten Betroffenen kommuniziert werden? Wird der Bischof alle Akten für die Recherche zur Verfügung stellen, wenn ja, wer soll Einsicht in die Akten nehmen? Ich setze ich auf ein anerkanntes „wissenschaftliches“ Expertenteam: den Bereich der Historie könnte Prof. Dr. Hubert Wolf, Historiker aus Münster, abdecken, den des Kirchenrechts Frau Prof. Dr. Judith Hahn aus Bochum. Aufgabe wäre es, die Akten auf Vollständigkeit zu prüfen und der Überlegung nachzugehen, wo sich weitere Personalakten finden lassen könnten. Wichtig in dieser Recherchearbeit sind auch Protokolle und Unterlagen der Kommission sexueller Missbrauch, die nach Abschluss eines Falls ins Geheimarchiv des Bischofs übernommen wurden und werden. Wirklich unabhängig und neutral müssen auch die Leitenden sein. Mir kommen dafür zwei Persönlichkeiten in den Sinn: Dr.in Hertha Däubler-Gmelin, Juristin und ehemalige Bundesjustizministerin und Dr. Wolfgang Schäuble, ehemaliger Bundesminister und Bundestagspräsident, die gemeinsam neutral und unabhängig leiten könnten. „Die Anhörungen selbst werden dann öffentlich und unter möglichst großer Beteiligung der Bevölkerung abgehalten. Umstritten und je nach Kommission unterschiedlich ist, ob nur Opfer aussagen dürfen, oder auch Täter/innen. Bei der Beteiligung von Täter/innen kann auch deren Sicht zum umfassenden Verständnis der Verbrechen beitragen.Andererseits werden verharmlosenden Darstellungen Tür und Tor geöffnet und das Aufeinandertreffen kann zur Retraumatisierung der Opfer führen. Wahrheitskommissionen stärken die Rechtsstaatlichkeitskultur, indem sie öffentlich auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen und die verantwortlichen Institutionen und manchmal Individuen benennen. Oft stellen sie in ihren Berichten die Justiz für ihre Inaktivität oder Komplizenschaft an den Pranger. Empfehlungen der Wahrheitskommissionen beinhalten häufig Reformvorschläge für Militär, Polizei und Justizwesen. Dazu gehört auch die Entlassung belasteter Funktionsträger. Die Umsetzung der Reformvorschläge hängt jedoch weiterhin vom politischen Willen der Regierung ab und ist in vielen Fällen mangelhaft. Dieser Widerspruch zwischen den Empfehlungen und ihrer Umsetzung können bei der Bevölkerung zu Kritik und Desillusion führen. An Wahrheitskommissionen wird kritisiert, dass sie durch ihren Fokus auf strukturelle Ursachen der Gewalt statt individueller Verantwortlichkeit eine Kultur der Straflosigkeit fördern. Durch die Ermittlung der Wahrheitskommission werden aber in vielen Fällen Täter/innen sowie ihre Familien und ihr Umfeld zum ersten Mal mit ihrem Tun konfrontiert. Zudem kann die Nennung von Namen im Abschlussbericht zu einem gewissen Maß individueller Verantwortlichkeit führen.“ Die Nennung von Namen, das Verfassen eines Abschlussbericht, die „Entlassung belasteter Funktionsträger spätestens an dieser Stelle wird es emotional ungemütlich. Das Dokumentieren lag bislang in den Händen der Institution Katholische Kirche, die Dokumente wurden weggeschlossen im Geheimarchiv des Bischofs. Nun soll bei der Recherche Transparenz hergestellt werden, die Anhörungen öffentlich sein und schließlich ein Abschlussbericht erstellt werden, der alles ebenso öffentlich einsehbar dokumentiert. Das wäre in der Tat neu! Und erstrebenswert. Die Zeit, als das Wünschen noch half „… ebenso war die Diözese Rottenburg-Stuttgart die erste Diözese, die Missbrauch an Kindern und Jugendlichen aufgearbeitet hat, Täter bestraft hat und Opfern versuchte Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.“ sagte Bischof Dr. Gebhard Fürst am 17. Oktober 2021 in einer Predigt. Lassen wir diese Selbsteinschätzung so stehen. Ich proklamiere, dass die Zeit da ist, in der Wünschen wieder hilft! Und so wünsche ich mir, dass Bischof Dr. Fürst bei seiner Abschiedspredigt als Bischof der Diözese folgende Worte sagen kann: „Die Diözese Rottenburg-Stuttgart war die erste Diözese, die beschlossen hat, mit einer unabhängigen Wahrheitskommission den Prozess der Aufarbeitung und Vertrauensbildung in Gang zu setzen. Ich danke allen, die an dem Prozess mitgewirkt haben, an erster Stelle den Betroffenen, die trotz des Leids, das sie erfahren haben, zum Sprechen bereit waren, dann den vorbereitenden Gremien und den beiden Vorsitzenden und schließlich allen Menschen in unserer Diözese, die über eine lange Zeit Erstarrung erlebt haben meine eigene Erstarrung wie die der Institution Katholische Kirche - und die trotz alledem an der Botschaft des Heils und der Befreiung festgehalten haben.“
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Karlheinz Heiss
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Wahrheit finden Unsere eigene Wahrheit ist wie ein Erntedankaltar: Ausgegraben, ge- pflückt, gewaschen, vielfarbig, importiert und angesiedelt oder heimisch, gut riechend oder neutral sind die Früchte, mit denen wir die Altarstufen liebevoll drapieren. Wir merken im gesellschaftlichen wie auch im theo- logischen Diskurs, wie wir krampfhaft unseren Wahrheitsaltar vor anderen Sichtweisen oder neuen Ideen, vor anderen Wahrheiten schützen. Psychologisch betrachtet mag das sinnvoll und nachvollziehbar sein, problematisch wird es, wenn sich Wahrheiten diametral entgegenstehen und aufeinanderprallen. Wie kommen wir zur Wahrheit? Was ist Wahrheit? So bin ich in das Buch eingestiegen und habe über den Umweg „Plausibilität“ versucht, die Wahrheit(en) in Joseph Hobens Buch zu bestätigen. Trotz Plausibilität bleibt ein „Glaubens“-Rest, wenn wir Jemandem zuhören, wenn wir „wahr“-nehmen, was unser Gegenüber sagt. Wir können das für wahr erachten und glauben, dass es wahr ist oder eben nicht. Die Arbeit einer Wahrheitskommission bewegt sich also auf einem problematischen, vielleicht sogar verminten Grund. Wie eine Wahrheitskommission arbeitet Mir wäre im kirchlichen Umfeld bislang nicht bekannt, dass eine Wahrheitskommission gearbeitet hätte. Im gesellschaftlich-politischen Bereich ist durch den Tod von Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu die Wahrheitskommission in Südafrika wieder ins Bewusstsein gerückt und insbesondere Bilder, bei denen ein in sich zusammengefallener Vorsitzender Tutu zu sehen ist. Man kann förmlich spüren, wie ihn das Erzählte in den Boden drückt. Lea Massow hat über Wahrheits- und Versöhnungskommissionen ge- schrieben. Sie führt uns ein in die Arbeitsweise. „Opfer haben oft das dringende Bedürfnis, ihre Geschichte zu erzählen und von der Öffentlichkeit gehört zu werden. Dies ist besonders wichtig, wenn das eigene Schicksal bisher ausgeblendet oder totgeschwiegen wurde. Dass ihm zugehört wird, ist eine Wertschätzung des Opfers und seiner Erfahrungen und trägt zu seiner Rehabilitation bei. Der Vorgang der öffentlichen Anhörungen bietet den Opfern eine Plattform, ihre Geschichte ununterbrochen darzustellen. Um möglichst viele Informationen zu sammeln, fordern die Wahrheitskommissionen oft eine Schilderung in genauen Einzelheiten. Dies kann Druck auf das Opfer ausüben, der Ärger wiederaufleben lässt und zuposttraumatischem Stress führt. Zu beachten ist, dass jedes Opfer auf die Anhörung vor einer Wahrheitskommission unterschiedlich reagiert und sie deshalb keinesfalls eine einheitliche psychotherapeutische Maßnahme für alle Opfer darstellt. Zu einer wünschenswerten psychotherapeutischen Begleitung der Opfer durch die Kommission gab es bisher nur wenige Ansätze. Wichtiges Stichwort hier: Öffentlichkeit. Es wird nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt, es werden keine Akten angefertigt, die im Geheimarchiv verschwinden. Nachfragen dient nicht unterschwellig der Rechtfertigung der eigenen Person oder der Institution. Das Leiden ist öffentlich. „Zuhören verhilft dem Anderen erst zum Sprechen. Der Zuhörer ist ein Resonanzraum, in dem der Andere sich freiredet. So kann das Zuhören heilend sein. Die verantwortliche Haltung des Zuhörers gegenüber dem Anderen drückt sich in Geduld aus.“ Auch wenn es manchmal zur Qual wird. Die Besetzung der Kommission „Die Kommission sollte möglichst viele verschiedene persönliche Hintergründe mitbringen. Insbesondere wenn die früheren Konfliktlinien entlang ethnischen Gruppenzugehörigkeiten liefen, ist es für die Akzeptanz durch die Bevölkerung wichtig, dass Zugehörige jeder Gruppe vertreten sind.“ Heruntergebrochen auf eine Wahrheitskommission in unserer Diözese hieße das: Betroffene und Vertreter:innen der Institution Katholische Kirche, paritätisch besetzt. Notwendig sind nach Massow außerdem Mitarbeitende, die „die Arbeit der Kommission bei der Bevölkerung bekannt machen, Recherchen anstellen, Betroffene ausfindig machen und die Anhörungen vorbereiten.“ In diese Vorbereitungsphase ragen kirchenrechtlich und persönlichkeits- rechtlich heikle Frage hinein: wie kann mit namentlich aufgeführten Betroffenen kommuniziert werden? Wird der Bischof alle Akten für die Recherche zur Verfügung stellen, wenn ja, wer soll Einsicht in die Akten nehmen? Ich setze ich auf ein anerkanntes „wissenschaftliches“ Expertenteam: den Bereich der Historie könnte Prof. Dr. Hubert Wolf, Historiker aus Münster, abdecken, den des Kirchenrechts Frau Prof. Dr. Judith Hahn aus Bochum. Aufgabe wäre es, die Akten auf Vollständigkeit zu prüfen und der Überlegung nachzugehen, wo sich weitere Personalakten finden lassen könnten. Wichtig in dieser Recherchearbeit sind auch Protokolle und Unterlagen der Kommission sexueller Missbrauch, die nach Abschluss eines Falls ins Geheimarchiv des Bischofs übernommen wurden und werden. Wirklich unabhängig und neutral müssen auch die Leitenden sein. Mir kommen dafür zwei Persönlichkeiten in den Sinn: Dr.in Hertha Däubler- Gmelin, Juristin und ehemalige Bundesjustizministerin und Dr. Wolfgang Schäuble, ehemaliger Bundesminister und Bundestags-präsident, die gemeinsam neutral und unabhängig leiten könnten. „Die Anhörungen selbst werden dann öffentlich und unter möglichst großer Beteiligung der Bevölkerung abgehalten. Umstritten und je nach Kommission unterschiedlich ist, ob nur Opfer aussagen dürfen, oder auch Täter/innen. Bei der Beteiligung von Täter/innen kann auch deren Sicht zum umfassenden Verständnis der Verbrechen beitragen.Andererseits werden verharmlosenden Darstellungen Tür und Tor geöffnet und das Aufeinandertreffen kann zur Retraumatisierung der Opfer führen. Wahrheitskommissionen stärken die Rechtsstaatlichkeitskultur, indem sie öffentlich auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen und die verantwortlichen Institutionen und manchmal Individuen benennen. Oft stellen sie in ihren Berichten die Justiz für ihre Inaktivität oder Komplizenschaft an den Pranger. Empfehlungen der Wahrheitskommissionen beinhalten häufig Reformvorschläge für Militär, Polizei und Justizwesen. Dazu gehört auch die Entlassung belasteter Funktionsträger. Die Umsetzung der Reformvorschläge hängt jedoch weiterhin vom politischen Willen der Regierung ab und ist in vielen Fällen mangelhaft. Dieser Widerspruch zwischen den Empfehlungen und ihrer Umsetzung können bei der Bevölkerung zu Kritik und Desillusion führen. An Wahrheitskommissionen wird kritisiert, dass sie durch ihren Fokus auf strukturelle Ursachen der Gewalt statt individueller Verantwortlichkeit eine Kultur der Straflosigkeit fördern. Durch die Ermittlung der Wahrheitskommission werden aber in vielen Fällen Täter/innen sowie ihre Familien und ihr Umfeld zum ersten Mal mit ihrem Tun konfrontiert. Zudem kann die Nennung von Namen im Abschlussbericht zu einem gewissen Maß individueller Verantwortlichkeit führen.“ Die Nennung von Namen, das Verfassen eines Abschlussbericht, die „Entlassung belasteter Funktionsträger spätestens an dieser Stelle wird es emotional ungemütlich. Das Dokumentieren lag bislang in den Händen der Institution Katholische Kirche, die Dokumente wurden weggeschlossen im Geheimarchiv des Bischofs. Nun soll bei der Recherche Transparenz hergestellt werden, die Anhörungen öffentlich sein und schließlich ein Abschlussbericht erstellt werden, der alles ebenso öffentlich einsehbar dokumentiert. Das wäre in der Tat neu! Und erstrebenswert. Die Zeit, als das Wünschen noch half „… ebenso war die Diözese Rottenburg-Stuttgart die erste Diözese, die Missbrauch an Kindern und Jugendlichen aufgearbeitet hat, Täter bestraft hat und Opfern versuchte Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.“ sagte Bischof Dr. Gebhard Fürst am 17. Oktober 2021 in einer Predigt. Lassen wir diese Selbsteinschätzung so stehen. Ich proklamiere, dass die Zeit da ist, in der Wünschen wieder hilft! Und so wünsche ich mir, dass Bischof Dr. Fürst bei seiner Abschiedspredigt als Bischof der Diözese folgende Worte sagen kann: „Die Diözese Rottenburg-Stuttgart war die erste Diözese, die beschlossen hat, mit einer unabhängigen Wahrheitskommission den Prozess der Aufarbeitung und Vertrauensbildung in Gang zu setzen. Ich danke allen, die an dem Prozess mitgewirkt haben, an erster Stelle den Betroffenen, die trotz des Leids, das sie erfahren haben, zum Sprechen bereit waren, dann den vorbereitenden Gremien und den beiden Vorsitzenden und schließlich allen Menschen in unserer Diözese, die über eine lange Zeit Erstarrung erlebt haben meine eigene Erstarrung wie die der Institution Katholische Kirche - und die trotz alledem an der Botschaft des Heils und der Befreiung festgehalten haben.“
Auszug aus:
Schwarze Pädagogik
Gewalterfahrungen in katholischen Knabenseminaren und Knabenkonvikten