© Karlheinz Heiss
Auszüge aus:
„ein Priester tut so etwas nicht“
Missbrauchte Katholik:innen
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Wenn mir vor Jahren jemand gesagt hätte, dass es wichtig würde, mich
zum Thema „Sexueller Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ zu
positionieren, dann hätte das bei mir nur Erstaunen ausgelöst.
Zu stark war auch ich der Ansicht, dass Priester und sexueller Missbrauch
überhaupt nicht zusammen denkbar sind. Die vergangenen Jahre haben
etwas anderes an den Tag gebracht. Dass jetzt dieses Buch erscheint,
kommt aus der Gewissheit, die Zeit sei überreif, endlich mit der
Aufarbeitung anzufangen.
Die Recherchen, die Nachfragen, die Überlegungen – sie erhielten nicht
nur dankbare Zustimmung. Mich hat der Satz unseres Bischofs Dr.
Gebhard Fürst schon sehr nachdenklich gemacht, dass ich meine Arbeit als
Vorsitzender des Familienbundes „im Einklang mit den Direktiven und
Vorgaben“ gestalten soll.
Hier war er also, der Satz - und der Zaun, den der Hirte aufgebaut hatte,
um seine Schafe zu weiden. Mir war klar: der Zaun hindert die freie Sicht
auf die jesuanische Botschaft. Also müssen wir ihn überwinden. Der Satz
hat mich zugleich bestärkt, am Thema dran zu bleiben.
Oft machen wir die Erfahrung, dass sich hinter starren Regeln unsichere
Menschen verbergen. Wer frei denken und handeln kann, hat weniger
Probleme damit, anderen Menschen Freiheit(en) zuzugestehen. Als
unsicher habe ich unseren Bischof nicht erlebt, also bleibt die offene
Frage, warum Direktiven und Vorgaben eingefordert werden?
Hier kamen mir grundlegenden Aussagen meines Vaters in den Sinn: lauf
nicht unreflektiert (vermeintlichen) Autoritäten nach und lass Dich nicht
von der Fassade blenden, auch wenn sie doziert, verwaltet oder eine
Mitra aufhat!
Versuche, dahinter zu schauen! Suche Zusammenhänge! Ich ergänze für
mich: fordere die Freiheiten ein, die Du brauchst, um Deine Spiritualität zu
leben. Und ebne auch Anderen den Weg, die das nicht so selbstbewusst
einfordern können.
Meine Hoffnung ist, dass mir das in diesem Buch ein wenig gelungen ist.
Die Katholische Kirche ist eine „absolute Wahlmonarchie“
Wir verwenden das Adjektiv „absolut“ umgangssprachlich im Sinne von
„völlig“, „vollkommen“, „überhaupt“. Aus dem Bereich der Geschichte
kennen wir das Wort im Sinne des Absolutismus, jener Regierungsform
eines Königs oder Kaisers, die ihm quasi unumschränkte Macht gibt, die
sich keiner Überprüfung unterziehen muss.
Im König oder Kaiser konzentriert sich alle Macht. Zur Zeit des Barock
sticht Ludwig XIV. als absoluter Monarch besonders heraus, der seine
Machtfülle im Schloss von Versailles demonstrierte.
„Beispiele für gegenwärtig existierende absolutistische Regierungsformen
sind die jeweils aus religiösen Prinzipien abgeleiteten Herrschaften des
Königs von Saudi-Arabien und des Papstes im Vatikanstaat.“ Wikipedia:
Artikel über Absolutismus
Der Unterschied zwischen König und Papst liegt in der Nachfolgeregelung.
Während in Saudi-Arabien das Königshaus den jeweiligen König stellt, ist
die Kirche eine „absolute Wahlmonarchie“.
An der Spitze steht ein Mann, der gewählt wird, nicht von den Mitgliedern,
sondern von einem Kollegium von Männern, die ihn aus ihrer Mitte heraus
in einem demokratischen Wahlprozess ermitteln. Diesen Mann nennt die
Katholische Kirche Papst. Er hat viele Titel, die von „servus servorum dei“
(Diener der Diener Gottes) bis zu „vicarius Jesu Christi“ (Stellvertreter Jesu
Christi) reichen. Seit Leo I. gehört der ursprünglich den römischen Kaisern
zugesprochene Titel „pontifex maximus“ dem Papst. Weitere Titel, die
einer gewissen machtpolitischen Zuschreibung dienen, sind: „episcopus
romanus“ (Bischof von Rom), „succesor principis apostolorum“
(Nachfolger des Apostelfürsten), „primas italiae“ (der Primas von Italien),
„archiepiscopus et metropolitanus provinciae romanae“ (Erzbischof und
Metropolit der Provinz Rom) und Souverän des Staates Vatikanstadt.
Für die innerkirchliche hierarchische Ordnung ist wichtig, dass der Papst
über „höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt
verfügt, die er immer frei ausüben kann“. (can. 331 CIC). Papst werden
kann (theoretisch) jeder männliche Katholik.
Die Mitregenten (Bischöfe)
Im Dekret „Christus Dominus“ des Vatikanum II lesen wir: „Die einzelnen
Bischöfe, denen die Sorge für eine Teilkirche anvertraut ist, weiden unter
der Autorität des Papstes als deren eigentliche, ordentliche und unmittel-
bare Hirten ihre Schafe im Namen des Herrn, indem sie ihre Aufgabe zu
lehren, zu heiligen und zu leiten an ihnen ausüben.“ Natürlich ist dieser
Satz vor dem Hintergrund des Evangeliums verfasst, dennoch mutet die
(verkürzte) Aussage herausfordernd an: Der Bischof weidet seine Schafe,
in dem er die Leitung an ihnen ausübt.
Wenn wir die Aussage des Artikels 20 des Grundgesetzes dagegen stellen:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, dann spüren wir die zwei Welten,
in denen sich deutsche Katholik:innen bewegen (müssen). Teilhabe an der
Gewalt und Wahl der Vertreter:innen in einem Modus, an dem alle
Geschlechter ab dem 18. Lebensjahr geheim teilnehmen dürfen; „Schaf-
sein“ auf der anderen Seite ohne Wahlmöglichkeit mit einem Mann an der
Spitze, in dem sich alle Macht konzentriert.
Pius IX. wird unfehlbar
Die Struktur der Katholischen Kirche mit dem Papst an der Spitze, dem
Kollegium der Kardinäle und Bischöfe, den Klerikern und schließlich den
Laien galt bis 1870 als so gesetzt. Trotz aller Widrigkeiten, aller Angriffe auf
die Kirche, aller Fehler, die die Menschen in ihr begingen – niemand wäre
auf die Idee gekommen, dass diese Hierarchie noch „intensiviert“ werden
könnte.
Ich habe mit diesem Ausdruck gerungen, er wird meiner Vorstellung nur
begrenzt gerecht.Im Jahr 1870 verkündet Papst Pius IX., der absolute
Monarch des Vatikan, der bereits viele Ehrentitel sein eigen nennen
konnte, während des Vatikanum I das Dogma der Unfehlbarkeit.
Wenn sich jemand im „normalen Umfeld“ als „unfehlbar“ bezeichnen
würde, dann würden wir ihn als „Narzissten“ bezeichnen und die
Äußerung als Hybris, als pathologische Form der Selbstüberschätzung und
des Stolzes, wahrnehmen. In der griechischen Tragödie folgt der Hybris
unweigerlich die Bestrafung, der Fall und meist der Tod der Protagonisten.
„Hochmut kommt vor dem Fall“ – so beschreibt es der Volksmund.
Ist der aktuelle sich beschleunigende Niedergang der Katholischen Kirche
der Abschluss des verzögerten Falls, der durch die Hybris des Dogmas der
Unfehlbarkeit ausgelöst wurde? So wie beim Märchen vom Fischer und
seiner Frau die Hybris des „Gott-Seins“ letztlich an den Ausgangspunkt, die
arme Fischerhütte, zurückführt?
„ein Pfarrer tut so etwas nicht“
Am 30. Dezember 2010 waren im Schwäbischen Tagblatt unter der
Überschrift „Ehrenbürgerwürde wegen Missbrauch entzogen“ folgende
Zeilen zu lesen: „Stefan Kruschina, Pfarrer in Wurmlingen von 1953 bis
1965, hat sich wiederholt an Knaben aus der Gemeinde sexuell vergangen
und sie bei kleinsten Vergehen brutal geschlagen. Öffentliche
Bekenntnisse, die die Kirchengemeinde spalten. Denn viele haben den
nachmaligen Theologieprofessor als honorigen Mann in Erinnerung, der
sich um die Wurmlinger Kapelle verdient gemacht hat und 1968 deshalb
sogar die Ehrenbürgerwürde erhielt.“
Unbarmherzig und brutal habe der Pfarrer bei kleinen Vergehen der
Knaben zugeschlagen, „oft mit einem Kabelstrang, der besonders
schmerzhafte Striemen verursachte“. Umso verstörender erlebte A. B. die
sexuelle Zudringlichkeit des Priesters bei anderer Gelegenheit, allein mit
ihm beim Nachsitzen in der Wurmlinger Schule. A. B.: „Er nahm mich auf
den Schoß, griff in meine Hose und betastete meine Genitalien“.
Wurmlinger Jugendliche haben in den 60er Jahren über die Neigung des
Pfarrers zu sexuellen Übergriffen auf Knaben vor der Pubertät
untereinander gesprochen. Das bestätigte G. (Name der Redaktion
bekannt), der gleichaltrige, am Gespräch teilnehmende Bekannte A. B.
„Auch später, bei den in Wurmlingen gut be-suchten Jahrgangstreffen ist
immer wieder davon gesprochen worden“, sagte er. Es hätten sich einige
Männer der Jahrgänge 1949 bis 1952 wieder über die Übergriffe
unterhalten, deren Opfer sie vor fünf Jahrzehnten wurden. Das berichtete
G. Einem von ihnen sei übel geworden, als ihn die Erinnerung einholte.
Mit ihren Eltern oder Lehrern hätten die Knaben über die Vorfälle nicht
gesprochen, sagen A. B. und G. Allerdings erinnert sich G. an eine
Bemerkung seines Vaters: „Der Pfarrer hat es doch mit Buben.“
Unheilvolle Loyalität
Warum hat eben dieser Vater, dieser Einzelne, nicht gegen den Pfarrer
aufbegehrt, ihm seine unmoralische Haltung vorgehalten und ihn
öffentlich zur Rechenschaft gezogen? …
Der Fall W. E.:
Geboren 1953 in Schwenningen. Er besucht das Martinihaus in Rottenburg
und anschließend das Konvikt in Rottweil, beides bischöfliche Internate
der Diözese. Studium der Theologie in Tübingen und der Kirchenmusik in
Rottenburg.
Er unterrichtet zunächst in der Berufsschule Religion. Dann habe er aber
gemerkt, "dass er nicht zum Lehrer geboren" war. Er geht ins
Priesterseminar nach Rottenburg, er ist Diakon in 3 Pfarreien. Bischof
Georg Moser weiht ihn 1984 in Bad Mergentheim zum Priester. Es folgt
eine insgesamt vierjährige Vikariatszeit. Die erste eigene Pfarrstelle tritt er
1988 an, wo er bis Mitte der 1990-er Jahre auch Studentenseelsorger ist.
Seit dem Jahr 2004 ist er für den Dienst des Katholischen
Auslandssekretariats der Deutschen Bischofskonferenz freigestellt. W. E.
gesteht laut Diözese Rottenburg-Stuttgart Anfang 2005, zwischen 1987
und 1989 sexuellen Verkehr mit einem Jungen gehabt zu haben, der
damals 16 Jahre alt war. Die Verfehlungen, die sich auf den Zeitraum
zwischen Ende der 70er und Ende der 80er Jahre beziehen, seien damals
allerdings straf- und kirchen-rechtlich schon verjährt gewesen, so die
Diözese. Der Priester habe zu jener Zeit eine „ultimative Ermahnung”
erhalten.
Ab 2007 arbeitet er als Seelsorger in einer weiteren Auslandsgemeinde
und steht dort bis 2009 der deutsch-sprachigen katholischen
Kirchengemeinde vor. Das katholische Auslandssekretariat der deutschen
Bischofs-konferenz in Bonn, welches die Auslandspfarrer entsendet, ist
nach bestätigten Angaben ahnungslos, was das Eingeständnis von W. E. zu
den sexuellen Verfehlungen betrifft. „Es war von den Vorwürfen nichts
bekannt…”, sagt die Pressesprecherin der Deutschen Bischofskonferenz
einer Zeitschrift.
Am 15. Juli 2009 feiert W. E. mit 14 anderen Priestern das 25-jährige
Priesterjubiläum im Rottenburger Bischofshaus. Im Oktober 2009 wird er
wegen interner Querelen in der Auslandsgemeinde vorzeitig abgelöst. Am
22. November 2009 wird W. E. wieder in der Diözese als Pfarrer eingesetzt.
In der Gemeinde wird niemand über das Eingeständnis eines Missbrauchs
informiert. Am 18. April 2010 spendet er die Erstkommunion. Am 27. April
2010 wird Pfarrer W. E. durch seinen Vorgesetzten, Bischof Dr. Gebhard
Fürst, angewiesen, seine Amts-geschäfte mit sofortiger Wirkung bis zur
abschließenden Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe ruhen zu
lassen. Vorausgegangen (Zeitpunkt unbekannt) waren Gespräche mit zwei
oder drei Missbrauchsopfern. Sie geben zu Protokoll, der Pfarrer habe sie
als Kind missbraucht.
Vertuschen durch Versetzen?
Es ergeben sich ein ganzes Bündel von Fragen in unterschiedlicher
Richtung:
Gab es vor 2005 Hinweise auf sexuelle Übergriffe durch W. E. oder sogar
Beschuldigungen gegen ihn, nachdem die Taten in den 80-er und 90-er
Jahren stattfanden?
Wurde W. E. mit der Betrauung der Auslandsseelsorge ganz bewusst aus
dem Schussfeld dieser Beschuldigungen genommen?
Was hat ihn bewogen, sich Anfang 2005 zu den Beschuldigungen zu
äußern und seine Schuld einzugestehen.
Was wurde ab 2005 unternommen, um Kinder und Jugendliche vor
sexuellen Missbrauch durch ihn zu schützen?
Warum wurde die Deutsche Bischofskonferenz nicht zu den
Beschuldigungen bzw. nach 2005 über das Geständnis informiert?
Warum wurde die Kirchengemeinde 2009 nicht über W. E. als Täter
informiert?
War die KsM noch involviert, als der Bischof 2010 den Priester
suspendierte?
Gab es nach dem Geständnis eine Therapie?
Ob sich alle Fragen aus der Distanz beantworten lassen, ist zweifelhaft.
Und wie intensiv die Geheimakten die Vorfälle enthalten, ebenfalls. Ohne
Freigabe durch den Bischof ist eine Recherche unmöglich. Also müssen wir
bei dem bleiben, das sich anhand von Zeitungsberichten und Nachfragen
recherchieren ließ.
Was mag in Bischof Dr. Fürst vorgegangen sein, als er im Jahr 2009 beim
Priesterjubiläum eben jenen geständigen Täter W. E. im Kreis der Jubilare
gesehen hat. Wie konnte er im Brustton der Überzeugung sagen, dass
„unter allen Berufsgruppen Pfarrer nach den Ärzten das höchste Ansehen
hätten“, wenn er doch wusste, dass die Taten des W. E. sicher nicht zum
Ansehen beitragen konnten? Oder war er davon überzeugt, dass seine
„monitiones“ erfolgreich waren und damit wieder alles auf
„Werkseinstellung“ stand?
Die einen nennen es Naivität, die anderen Glauben – die Vorstellung, dass
die „monitiones“ ausreichen, um potenziell gefährdete Kinder und
Jugendliche zu schützen.
Seelsorger oder Chef?
Ich stelle es mir sehr schwer vor, wenn ein Seelsorger mit der Not eines
Menschen konfrontiert wird. Im Gespräch Dr. Fürst und W. E. sitzen sich
zwei Geistliche gegenüber, die in etwa gleich alt sind, in ähnlichen
Umständen studiert haben, einen großen Erfahrungsschatz teilen, was sie
umgebende Menschen betrifft. Da kann manche Anekdote aus der
Studentenzeit erzählt, sich über Zeiten im Wilhelmstift und
Priesterseminar ausgetauscht werden. Seelsorger brauchen eine große
emotionale Tiefe, sie müssen auch die Nähe der/s Gegenüber zulassen
können, um Themen zu bereden, die schmerzlich sind.
Dieses Gespräch des Seelsorgers Dr. Fürst ist aber nur eine Seite der
Medaille, denn es sitzen sich gleichzeitig ein Täter und sein Chef
gegenüber. Und unter Umständen ist für einen in Verantwortung
stehenden Bischof sein seelsorgerliches Talent absolut hinderlich. Dort
Empathie, hier Verantwortung für Menschen, Kinder, Jugendliche, in einer
Gemeinde.
Auf der anderen Seite des Tisches sitzt ebenfalls ein Geistlicher, ein
Mitbruder, ein Mann, der „in
persona Christi“ handelt, der genauso wie der Bischof die Eucharistie
feiert, das Brot bricht, die Hostie austeilt, der weiß: „Wem er die Sünden
vergibt, der oder dem sind sie vergeben!“ - Die Problematik ist greifbar,
die Lösung denkbar einfach.
Selbst wenn nur eine Beschuldigung vorliegen würde, müsste der Chef,
also der Bischof als Chef, handeln. Sofortige Freistellung vom Dienst, kein
Kontakt mehr mit Kindern und Jugendlichen, bis die Beschuldigungen
geklärt sind.
Und für einen geständigen Täter? Gilt das Gleiche, nur dauerhaft. Es ist
schon verwunderlich, dass es noch 5 Jahre gebraucht hat, bis Bischof Dr.
Fürst den Pfarrer W. E. vom Dienst suspendiert hat, es mag sein, dass der
Kontakt des Bischofs mit weiteren Betroffenen schließlich dazu geführt
hat, W. E. zu suspendieren. Nachvollziehbar ist es nicht. Was hat die
Kommission sexueller Missbrauch 2005 zum Geständnis von W. E. gesagt,
wie war die Empfehlung für den Bischof?
Und warum will sich partout niemand mehr daran erinnern?
„Der Fall“, wie ihn Dr.in Stolz (Vorsitzende der Kommission) nennt, gereicht
weder der KsM noch Bischof Dr. Fürst zur Ehre. Es bleiben Fragen über
Fragen und das unbestimmte Gefühl, dass aufgrund einer nicht
nachvollziehbaren tiefgläubigen Naivität des Bischofs dieser Mann in ganz
Europa weiter Pfarrer sein konnte und damit zumindest theoretisch zu
einer Gefahr für das unbeschwerte Wachsen von Kindern und
Jugendlichen hätte sein können.